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Art. 7 · Kernzonenpläne

BZO Zell · S. 6 · Original-PDF

1In den Kernzonenplänen werden die Bautypen A und B sowie die Baubereiche C unterschieden.

2Ausserhalb der in den Kernzonenplänen festgelegten Gebäudegrundflächen sind keine weiteren Hochbauten zulässig; ausgenommen Klein- und Anbauten im Sinne von § 2a ABV sowie Wintergärten in den Weilern Unter- und Oberlangenhard im Sinne von Art. 21 BZO.

3Hochbauten sind auf die Pflichtbaulinien zu platzieren. Wo der Gewässerraum dies erfordert, sind Abweichungen möglich. Allgemeine Vorschriften für Bautypen A und B sowie Baubereiche C

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.