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Art. 25 · 3. Fassaden

BZO Winterthur · S. 12 · Original-PDF

1Der Fassadengliederung ist besondere Beachtung zu schenken; in den ehemaligen Bauerndörfern ist dem Wechsel von hellen Fassadenteilen (Mauerwerk, Fachwerk) und dunklen Teilen (Scheunen- und Stallteil) Rech­ nung zu tragen.

2Balkone und Lauben sind in Leichtbauweise zulässig, sofern diese zu den historisch gewachsenen Hauptgebäuden passen. Entlang der Römerstrasse in Oberwinterthur und der Bachtelstrasse in Veltheim sind sie an der strassenabgewandten Längsfassade zu erstellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.