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Art. 62 · Aussichtsschutz

BZO Elsau · S. 21 · Original-PDF

1Die Aussicht von den im Zonenplan bezeichneten Punkten ist zu gewährleisten. 2Für die speziell bezeichneten Punkte innerhalb der Bauzonen sind die Festlegungen gemäss Ergänzungsplänen zum Aussichtsschutz massgebend.

3.3 Terrassenbauten in der Wohnzone W2A und W2B

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.