Art. 61 · Massvorschriften
BZO Elsau · S. 20 · Original-PDF
1Die Ausnützungsziffern sind gegenüber der Regelüberbauung um 10 % erhöht. 2Innerhalb der Arealüberbauung gelten die kantonalrechtlichen Abstandsbestimmungen. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten. 3Für Arealüberbauungen in der Wohnzone W2B gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
–Die Vollgeschosszahl darf auf drei erhöht werden.
–Wird die Anzahl Vollgeschosse auf drei erhöht:
–ist nur ein Dach- oder Attikageschoss zulässig.
–gelten die zonengemässen Abstände der Wohnzone W3.
–Beträgt die maximal zulässige Gebäudelänge 50 m.
–Beträgt die maximal zulässige traufseitige Fassadenhöhe 11.4 m. 4Die maximal zulässigen Gebäudelängen betragen:
–Zone W2A max. 50 m
–Zone W2B max. 60 m
–Zone W3 max. 70 m
Bau- und Zonenordnung Elsau vom 28. November 2025 Seite 16 3.2 Aussichtsschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.