Art. 22 · Quartiererhaltungszone
BZO Wangen-Brüttisellen · S. 11 · Original-PDF
1In den im Zonenplan bezeichneten Hanglagen dürfen Fassaden talseitig nur mit zwei Vollgeschossen in Erscheinung treten. Davon ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge, Gartenausgänge sowie Ein- und Ausfahrten zu Einzel-, Doppel- und Sammelgaragen sowie mit Gitterrosten überdeckte Lichtschächte. Grundmasse W2 30 % in Hanglagen (Wohnzonen)
2Talseitig orientierte Giebelfassaden oder talseitig als Giebel ausgebildete Fassadenteile (z.B. Kreuzgiebel) dürfen horizontal gemessen 14 m nicht überschreiten und talseitige Giebelfassaden dürfen nur mit einem Dachgeschoss in Erscheinung treten.
3Talseitig orientierte Längs- und Trauffassaden dürfen mit zwei Dachgeschossen in Erscheinung treten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.