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Art. 23 · Zentrumszone

BZO Wangen-Brüttisellen · S. 11 · Original-PDF

1In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig. Nutzweise (Wohnzonen)

2Der gewerblich genutzte Anteil darf in den Wohnzonen W2 30 %, W2 50 % und W3 60 % die Hälfte der gesamten zulässigen anrechenbaren Fläche nach § 255 PBG nicht übersteigen. In diesen Wohnzonen sind sexgewerbliche Nutzungen und Betriebe sowie Spielsalons und dergleichen verboten.

3In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung und in dem im Zonenplan bezeichneten Bereich in Brüttisellen sind mässig störende Betriebe zulässig.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.