Art. 6 · Bestehende Bauten
BZO Mönchaltorf · S. 5 · Original-PDF
a)Die im Kernzonenplan rot dargestellten Bauten sind erhaltenswerte Gebäude. Sie dürfen nur unter Beibehaltung der Stellung, der äusseren Abmessung, des Hauptdaches und der prägenden Fassadenelemente umgebaut oder ersetzt werden.
5 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Mönchaltorf Bau- und Zonenordnung
b)Die im Kernzonenplan grau bezeichneten Gebäude dürfen umgebaut, ersetzt oder unter Beachtung von Art. 7 bis 9 in veränderten Lagen und Abmessungen neu aufgebaut werden. Bei Ersatzbauten kann die bestehende Baumasse zur Gewährleistung zweckmässiger Raumhöhen volumenneutral verlagert werden.
c) Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.
Neubauten
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