Art. 8 · Stellung der Bauten
BZO Mönchaltorf · S. 7 · Original-PDF
a)Die im Kernzonenplan dargestellten festen Fassadenlinien bezeichnen die beizubehaltenden Lagen der strassenraumbildenden Fassaden. Um- und Ersatzbauten sowie Neubauten müssen an die feste Fassadenlinie oder bis max. 1 m hinter diese gestellt werden.
b)Wo im Kernzonenplan variable Fassadenlinien bezeichnet sind, dürfen Neubauten ungeachtet von Strassen- und Wegabständen an diese Linie gebaut werden.
c) Wo im Kernzonenplan Gestaltungsbaulinien bezeichnet sind, muss zur Fassung des Strassenraumes mindestens eine Gebäudeecke eines Hauptgebäudes auf die Gestaltungsbaulinie gestellt werden.
Gestaltungsplanpflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.