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Art. 40
BZO Mönchaltorf · S. 15 · Original-PDF
Die geschlossene Überbauung ist bis zur Gesamtlänge von 30 m gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Nichtstörende Betriebe sind gestattet. Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche darf höchstens 1/3 der Summe der Geschossflächen betragen. In dem im Zonenplan bezeichneten Gebiet sind auch mässig störende Betriebe zulässig.
Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.