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Art. 48 · Die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet Brünneli hat zum Ziel
BZO Maur · S. 16 · Original-PDF
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a)Eine ortbaulich überzeugende Überbauung und einen gut gestalteten Im Brünneli Quartierfreiraum sicherzustellen.
b)Die Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung zu gewährleisten.
c)Attraktive Erdgeschossnutzungen zu ermöglichen, die auf die Quartierbedürfnisse abgestimmt sind. 16/17 IV. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.