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Art. 46 · Bei allen Wohn- und Gewerbebauten sind für das Bereitstellen von Kehricht
BZO Maur · S. 15 · Original-PDF
und Grüngut geeignete Plätze herzurichten. Entsorgung 15/17 C. Gestaltungsplanpflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.