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Art. 6.2.3 · Die erforderlichen Parkplätze für die Erholungszone E2 sollen im Bereich
BZO Hittnau · S. 12 · Original-PDF
6.2.3 Die erforderlichen Parkplätze für die Erholungszone E2 sollen im Bereich zwischen Tösstalstrasse und Zelgbach angeordnet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.