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Art. 2.6.2 · In der Kernzone von Balchenstal muss die bestehende Aufteilung der Wohn- und …

BZO Hittnau · S. 8 · Original-PDF

2.6.2 In der Kernzone von Balchenstal muss die bestehende Aufteilung der Wohn- und Gewerbenutzung beibehalten werden. Eine Änderung der bestehenden Nutzungsaufteilung ist nur möglich, wenn über die ganze Kernzone ein privater Gestaltungsplan, der der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung bedarf, vorgelegt wird.

–8 - Bewilligungen von Abbrüchen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.