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Art. 2.7 · Bewilligungen von Abbrüchen
BZO Hittnau · S. 9 · Original-PDF
2.7 Die Abbruchbewilligung wird für Bauten und Bauteile sowie für bauliche Bestandteile der Umgebungsgestaltung erteilt, wenn ein Neubauprojekt rechtskräftig bewilligt und seine Ausführung gesichert ist oder wenn der Abbruch das Ortsbild nicht beeinträchtigt. Renovationen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.