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Art. 2.6.1 · In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Praxen und Läden sowie mässig störendes …

BZO Hittnau · S. 8 · Original-PDF

2.6.1 In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Praxen und Läden sowie mässig störendes Gewerbe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.