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Art. 11.6.2 · Bei anderen Bauten und Anlagen sowie bei bestimmten Wohnformen (z. B. …
BZO Männedorf · S. 49 · Original-PDF
11.6.2 Bei anderen Bauten und Anlagen sowie bei bestimmten Wohnformen (z. B. Alterswohnungen, Sozialwohnungen) bestimmt sich die Zahl der Motorfahrzeugabstellplätze aufgrund der vorgesehenen Nutzung, der örtlichen Gegebenheiten und des zu erwartenden Verkehrsaufkommens.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.