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Art. 11.6.1 · Bei Wohnungen bis zu 3 ½ Zimmer sind je 1.0 Abstellplatz, bei grösseren …
BZO Männedorf · S. 49 · Original-PDF
11.6.1 Bei Wohnungen bis zu 3 ½ Zimmer sind je 1.0 Abstellplatz, bei grösseren Wohnungen je 1.5 Abstellplätze zu erstellen. Pro vier Wohnungen ist ein zusätzlicher Abstellplatz für Besucher zu erstellen und entsprechend zu bezeichnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.