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Art. 13 · Bewilligungspflicht für Abbrüche, Änderungen der Umgebungsgestaltung
BZO Erlenbach · S. 8 · Original-PDF
Eine bleibende Baulücke kann in einem Ortsbild ebenso störend wirken wie ein schlechter Bau
–Bewilligungspflicht für den Abbruch von Gebäuden in Kernzonen § 309 PBG
–Meldepflicht für Abbruch von Gebäuden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.