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Art. 14 · Weitergehende Einschränkungen

BZO Erlenbach · S. 9 · Original-PDF

Darunter sind Massnahmen des Natur- und Heimatschutzes im Sinne von §§ 203 ff PBG zu verstehen.

Über die Kernzonenvorschriften hinausgehende Einschränkungen aufgrund von Anordnungen des Natur- und Heimatschutzes bleiben vorbehalten. Weitergehende Einschränkungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.