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Art. 12 · Brennbare Aussenwände, Strassenabstand
BZO Erlenbach · S. 8 · Original-PDF
1Die kantonalrechtliche Abstandsverschärfung für Bauten mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung. Brennbare Aussenwände
2Wo Verkehrsbaulinien fehlen und die Gebäudestellung nicht gemäss Art. 6 Abs. 1 vorgeschrieben ist, kann bis auf die Strassen-, Platz- oder Weggrenze gebaut werden, wenn dadurch das Ortsbild verbessert und die Verkehrssicherheit und die Wohnhygiene nicht beeinträchtigt werden. Strassenabstand
zu Art. 13
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.