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Art. 26 · Arealfläche

BZO Richterswil · S. 15 · Original-PDF

Zulässigkeit und Mindestarealflächen 1) Arealüberbauungen sind in allen Zonen zulässig. 2) Die Mindestarealfläche beträgt in den Zonen W2 und WG2 4000 m2, in den übrigen Zonen 6000 m2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.