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Art. 41 · Öffentliche Einrichtungen auf Privatboden
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 10 · Original-PDF
Der Gemeinderat kann auf privatem Grund Verkehrszeichen, Schilder, Einrichtungen für die Strassenbeleuchtung, Hydranten usw. anbringen. Begründete Wünsche der Grundeigentümer sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 11
F. Stellung und Dimension der Bauten
Geschosszahl
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.