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Art. 28 · Umgebungsgestaltung

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 7 · Original-PDF

Die Umgebung von Bauten und Anlagen, insbesondere in Wohnzonen, soll genügend Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken enthalten. Auf vorhandene markante Bäume, Sträucher und Hecken ist bei Überbauungen Rücksicht zu nehmen. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 8 Erholungsflächen, Kinderspielplätze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.