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Art. 27 · b) Wohnhygiene
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 7 · Original-PDF
Alle Räume haben den Anforderungen der Hygiene zu entsprechen, genügend gross und ausreichend belichtet, lüftbar und gut zugänglich zu sein. Sie sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung, dem Stand der Technik und den besonderen Vorschriften gegen Schall, Kälte und Feuchtigkeit ausreichend zu isolieren.
Umgebungsgestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.