Art. 11 · Nutzungspläne a) Zonenplan
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 3 · Original-PDF
1 Die Gemeindeversammlung erlässt einen Zonenplan, der das Gemeindegebiet in Zonen verschiedener Nutzungsart, Ausnützung, Bauweise und Immissionstoleranz einteilt. Das Baureglement enthält die näheren Bestimmungen zu den einzelnen Zonen.
2 Für besondere Gebiete können Teilzonenpläne mit eigenen Vorschriften erlassen werden.
3 Die Nutzungszonen sind in den Zonenplänen 1:2500 und 1:10000 dargestellt. Für die Zonenabgrenzungen im Bereich der Bauzonen ist der Zonenplan 1:2500 massgebend; für die Zonenabgrenzung ausserhalb der Bauzonen sowie für sämtliche kommunale Schutzgebiete und -objekte ist der Landwirtschafts- und Schutzzonenplan 1:10000 verbindlich.
b)Erschliessungsplan
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.