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Art. 75s · Verfahren erteilt
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 30 · Original-PDF
. Für geringfügige Bauvorhaben genügt die Meldepflicht.
3Weder melde- noch bewilligungspflichtig sind:
a)Bauten und Anlagen, die nach der eidgenössischen Gesetzgebung nicht der kantonalen und kommunalen Bauhoheit unterliegen;
b)Bauten und Anlagen, für deren Erstellung und Änderung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.