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Art. 11.8 · Fahrzeugabstellplätze

BZO Langnau am Albis · S. 17 · Original-PDF

11.8 Fahrzeugabstellplätze Pro Wohneinheit sind 1.5 Fahrzeugabstellplätze zu erstellen. Bruchteile von Fahrzeugabstellplätzen sind aufzurunden.

Bei Mehrfamilienhäusern und anderen Wohnüberbauungen ist pro 4 Wohneinheiten ein zusätzlicher Fahrzeugabstellplatz für Besucher zu erstellen und entsprechend zu bezeichnen.

Bei Büro- und Geschäftshäusern sowie anderen Nutzungsarten bestimmt sich die Zahl der Fahrzeugabstellplätze aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und der besonderen örtlichen Verhältnisse. Dabei gilt die kantonale Parkplatz-Wegleitung als Richtlinie.

Wenn bei Bauvorhaben die Parkplatzpflicht nicht auf dem Baugrundstück erfüllt werden kann, hat sich die Bauherrschaft an einer Gemeinschaftsanlage zu beteiligen oder der Gemeinde Ersatzabgabe zu leisten.

Bei Aussenparkplätzen kann ein wasserdurchlässiger Belag verlangt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.