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Art. 11.7 · Abstände gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden

BZO Langnau am Albis · S. 17 · Original-PDF

11.7 Abstände gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden Die kantonale Abstandsverschärfung gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.