Art. 38 · Gewasserabstand
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 14 · Original-PDF
Bauten und Anlagen haben gegenllber dem Zllrichsee einen Abstand von mindestens 20 m ab Grenze der Wasserzone gemass § 34 Abs. 2 Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz einzuhalten. 2 Die Festlegung der Seeufergestaltung innerhalb des Teilzonenplanes Nuolen See (inkl. AuffOIIungen unter Wasser) hat im Rahmen des Sondernutzungsplan-Verfahrens (Gestaltungsplan) zu erfolgen. 3 In der KIBAG-Bucht ist zwischen den belden im Teilzonenplan Nuolen See festgelegten ,Anschlusspunkt Steg" ein Fussgangersteg mit einer Mindestbreite von 2 m zu errichten. Die Ausflihrung des Steges ist Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens fUr die Buobenbadi in der Intensiverholungszone 2.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.