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Art. 39 · Waldabstand
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 14 · Original-PDF
Bauten und Anlagen haben gegenllber Waldern einen Abstand von mindestens 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Waldabstand 2 Erschliessungsstrassen sowie landwirtschaftliche GOter- und Forststrassen sind im Abstandsbereich zulassig, ebenso Tiefgaragenrampen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.