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Art. 63 · Strafbestimmungen

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29 · Original-PDF

Übertretungen der Bauvorschriften werden gemäss Planungs- und Baugesetz mit Busse geahndet. Die Busse enthebt nicht von der Verpflichtung zur Herstellung eines rechtmässigen Zustandes. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.

Inkrafttreten

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.