Art. 5 · Nutzungspläne, Zonenplan, Erschliessungsplan, Baulinien
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 5 · Original-PDF
Die Nutzungspläne ordnen die zulässige Nutzung des Bodens. Nutzungspläne sind für jedermann verbindlich. Zonenplan
2Durch den Zonenplan wird das Gemeindegebiet insbesondere in Landwirtschaftszonen, Schutzzonen und Bauzonen aufgeteilt. Erschliessungsplan
3Die Gemeindeversammlung erlässt einen Erschliessungsplan, der auf den Zonenplan und das übergeordnete Verkehrsnetz abgestimmt wird.
4Er ordnet die Groberschliessung der Bauzonen mit Verkehrsanlagen und Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Energie, Abwasser).
5Träger der Versorgungswerke sind rechtzeitig in die Planung einzubeziehen. Baulinien
6In den Nutzungsplänen oder in besonderen Plänen können Baulinien festgelegt werden. Deren Wirkung richtet sich vorbehältlich einer anderen Regelung nach den Bestimmungen das Planungs- und Baugesetzes.
Gestaltungsplan
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