← BZO Freienbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 3 · Planungspflicht
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 4 · Original-PDF
Die Gemeinde erfüllt ihre Planungspflicht durch den Erlass von Zonen- und Erschliessungsplänen samt den zugehörigen Vorschriften (Baureglement).
2Der Gemeinderat kann auch Richtpläne, Gestaltungspläne und Planungszonen erlassen.
Richtpläne
1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.