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Art. 15 · b) an der Gotthardstrasse und Kirchgasse

BZO Andermatt · S. 9

1Für Gebäude oder Gebäudeteile, die einen Abstand von weniger als 16 m zur Gotthardstrasse oder Kirchgasse aufweisen, sind drei Vollgeschosse zulässig.

2Der Fussboden des Erdgeschosses darf höchstens 0.30 m über dem Strassenniveau liegen.

3Die Fassadenhöhe darf, gemessen vom Strassenniveau, höchstens 9.0 m betragen.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.