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Art. 55 · Waldgrenzen
BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 4 · Original-PDF
27 Art. 55 Waldgrenzen Der Zonenplan legt gestützt auf das Waldgesetz entlang von Bauzonen statische Waldgrenzen fest.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.