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Art. 5 · Erlass von Richtlinien und Richtplänen

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 7 · Original-PDF

Der Stadtrat ist ermächtigt, im Sinne des PBG kommunale Richtpläne sowie zur Ergänzung des BZR Richtlinien zu erlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.