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Art. 6 · Kommunale Richtpläne

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 7 · Original-PDF

1 Der Stadtrat erlässt den kommunalen Erschliessungsrichtplan im Sinne von § 10a PBG. 2 Der Stadtrat erlässt im Sinne von § 9 PBG einen kommunalen Verkehrsrichtplan. Der Verkehrsrichtplan ist für die Behörden verbindlich. Er ist bei Neu- und Ausbau, Funktion und Gestaltung von Strassen, Wegen und Plätzen zu beachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.