← BZO Malters · Inhaltsverzeichnis
Art. 77 · Lärmbelastete Gebiete
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 29 · Original-PDF
2Gestaltungspläne in lärmbelasteten Gebieten sowie deren Änderungen sind der zuständigen kantonalen Stelle zur Stellungnahme zu unterbreiten.
1Beleuchtungsanlagen, die Aussenbereiche erhellen, sind so einzurichten, dass sie keine störenden Immissionen ausserhalb ihres Bestimmungsbereichs verursachen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.