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Art. 78 · Beleuchtung / Lichtimmissionen

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 29 · Original-PDF

2Festinstallierte Beleuchtungsanlagen im Freien, insbesondere Areal- und Fassadenbeleuchtungen, Leuchtreklamen und Reklamebeleuchtungen sind bewilligungspflichtig. Für grössere Anlagen ist ein Beleuchtungskonzept zu erstellen.

3Sie werden bewilligt, wenn sie den Empfehlungen des BAFU entsprechen und der Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» genügen. Bestehende Anlagen sind bei Bedarf nachträglich zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen und zu sanieren. Himmelwärts gerichtete Lichtquellen werden nicht bewilligt.

1Für die Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist folgendes Vorverfahren erforderlich:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.