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Art. 60 · Grünstrukturen

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 24 · Original-PDF

Grünstrukturen

2Sie sind mit standortgerechten, einheimischen Gehölzen bestockt und treten als gut strukturierte, heckenähnliche Bestockung in Erscheinung.

3Die minimale Breite der Grünstruktur beträgt 4 m. Nicht bestockte Randbereiche sind als artenreicher Saum zu pflegen.

1Der Zonenplan legt Bereiche fest, in welchen im Rahmen von Bauvorhaben zur landschaftlichen Eingliederung von Bauten und Anlagen Randbepflanzungen zu schaffen und dauernd zu erhalten sind. Als Zonenrandbepflanzung gelten Grünstrukturen, welche den Übergang zwischen Bauzone und Nichtbauzone ökologisch und visuell markieren. Sie sind innerhalb der Bauzone zu erstellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.