← BZO Malters · Inhaltsverzeichnis

Art. 59 · Hecken und Ufergehölze

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 24 · Original-PDF

2Ab äusserer Begrenzungslinie der Baumstöcke sind mindestens folgende Abstände einzuhalten:

–Hochbauten ausserhalb Siedlung: 6.0 m

–Hochbauten innerhalb Siedlung: 4.0 m

–Abgrabungen und Aufschüttungen gegenüber hochstämmigen Bäumen: 4.0 m.

1Grünstrukturen bewirken eine gut wahrnehmbare Durchgrünung der Siedlung und fördern die ökologische Vernetzung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.