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Art. 61 · Zonenrandbepflanzung

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 24 · Original-PDF

Zonenrandbepflanzung

2Die Zonenrandbepflanzung hat über die gesamte Länge eine durchschnittliche Breite von mindestens 2 m aufzuweisen. Die Minimalbreite von 1.5 m darf nicht unterschritten werden. Innerhalb dieses Bereichs sind keine Stützmauern zulässig.

3Die Zonenrandbepflanzung ist gut strukturiert und mit einer Vielfalt aus einheimischen, standortgerechten Arten auszubilden und zu pflegen. Sie ist mindestens auf der halben Länge mit Gehölzen bestockt.

1Wo Bauzone direkt an Wald grenzt, ist entlang der statischen Waldgrenze ein ökologisch wertvoller, artenreicher Saum zu unterhalten und extensiv zu pflegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.