Art. 29 · Zone für Sport und Freizeitanlagen (SFA)
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 13 · Original-PDF
2Die Nutzweise der einzelnen, im Zonenplan bezeichneten Gebiete ist im Anhang 5 dieses Reglements verbindlich festgelegt.
3Abstände, Gebäudedimensionen und Gebäudegestaltung legt der Gemeinderat unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen und der Einordnung in die bauliche und landschaftliche Umgebung fest.
4Lärmempfindlichkeitsstufe: III
1Die Grünzone A bezweckt die Sicherung und naturnahe Pflege von Grünstrukturen am Siedlungsrand oder im Siedlungsgebiet und trägt zur ökologischen Vernetzung bei.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.