← BZO Luzern · Inhaltsverzeichnis
Art. 30 · Dachbegrünung
BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 16 · Original-PDF
1Nicht begehbare Flachdächer oder Flachdachteile ab einer Grösse von 25 m² sind extensiv zu begrünen.
2Bei Solaranlagen auf Flachdächern legt der Stadtrat die Flächenanteile für Solaranlagen und Begrünung projektbezogen fest. Seite 16/46
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.