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Art. 31 · Mehrlängenzuschlag bei geschlossener Bauweise

BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 17 · Original-PDF

In Gebieten der geschlossenen Bauweise entfällt der Mehrlängenzuschlag gemäss Planungs- und Baugesetz.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.