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Art. 28 · Sichtbarkeit zweites Untergeschoss

BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 15 · Original-PDF

Das zweite Untergeschoss darf mit Ausnahme der Ein- und Ausfahrten von Einstellhallen das gewachsene oder tiefergelegte Terrain nicht überragen. Seite 15/46

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.