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Art. 37 · Spezielle Bestandsgarantie in der Bauzone

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 21 · Original-PDF

Die speziell im Zonenplan bezeichneten Gebäude weichen mehr als 3.00 m von der zulässigen Fassadenhöhe ab. Für diese Gebäude sind der Bestand und der Ersatz gewährleistet. V Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Hinweis auf PBG § 140 Eingliederung, Begrünung

Hinweis auf PBG§ 140Eingliederung, Begrünung
§ 141Gebäude- und Grundstückunterhalt
§ 142Schutz bedeutender Gebäude und historischer Ortskerne
§ 143Antennen und vergleichbare Anlagen

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.