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Art. 37 · Spezielle Bestandsgarantie in der Bauzone
BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 21 · Original-PDF
Die speziell im Zonenplan bezeichneten Gebäude weichen mehr als 3.00 m von der zulässigen Fassadenhöhe ab. Für diese Gebäude sind der Bestand und der Ersatz gewährleistet. V Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Hinweis auf PBG § 140 Eingliederung, Begrünung
| Hinweis auf PBG | § 140 | Eingliederung, Begrünung |
|---|---|---|
| § 141 | Gebäude- und Grundstückunterhalt | |
| § 142 | Schutz bedeutender Gebäude und historischer Ortskerne | |
| § 143 | Antennen und vergleichbare Anlagen |
Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.