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Art. 38 · Umgebungsplan / Begrünung / Stützkonstruktion

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 21 · Original-PDF

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1Die Aussenräume sind so zu gestalten, dass angemessene Grünflächen von ökologischer Qualität mit vorwiegend einheimischen Heckensträuchern und landschaftstypischen Bäumen, insbesondere auch mit hochstämmigen Bäumen, entstehen.

2Dem Baugesuch ist ein Umgebungsplan beizulegen. Bei kleineren Bauvorhaben kann der Stadtrat auf diesen Plan verzichten.

3Der Stadtrat kann Bepflanzungen vorschreiben. Die Anforderungen an die Umgebungsgestaltung legt der Stadtrat in einer Verordnung fest.

4Die Gebäude und das gestaltete Umgelände müssen sich gut ins gewachsene Terrain einfügen.

5Exponiert liegende Stützkonstruktionen von mehr als 1.50 m Höhe sind zu begrünen oder so zu gestalten, dass sie der Umgebung angepasst sind.

Hinweis auf PBG§ 140Eingliederung, Begrünung
§ 141Gebäude- und Grundstückunterhalt
§ 142Schutz bedeutender Gebäude und historischer Ortskerne
§ 143Antennen und vergleichbare Anlagen

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.