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Art. 41 · Bestehende Bebauungspläne

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 20 · Original-PDF

Bebauungspläne, welche vor dem Inkrafttreten dieses Bau- und Zonenreglements rechtsgültig geworden sind und die nicht gemäss Art. 64 BZR, Schlussbestimmungen,

20 aufgehoben werden, sind innert angemessener Frist, spätestens jedoch vor dem nächsten Baugesuch, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.