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Art. 18 · Sondernutzungszone Sagenmatt So-Sa

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 13 · Original-PDF

1In der Sondernutzungszone Sagenmatt sind Wohnungen, nicht störende und mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Bürobetriebe (ES II und ES III) zulässig.

2In der Sondernutzungszone Sagenmatt darf nur im Rahmen eines Bebauungsplanes gebaut werden. Für das Teilgebiet zwischen der Luzernerstrasse und dem Mühlebach (Parzelle Nr. 105 und 857) beträgt die maximale Gebäudefläche 3'460 m2 und 175 m2 für auskragende Gebäudeteile. Der höchste Punkt der Gebäude liegt zwischen 444.70 m ü. M. und 456.80 m ü. M. Zusätzlich sind 60 m2 Gebäudefläche für einen Pavillon mit dem höchsten Punkt des Gebäudes von 433.00 m ü. M. zulässig. Für das Teilgebiet zwischen dem Mühlebach und der Schachenweidstrasse (Parzelle Nr. 866) beträgt die maximale Gebäudegrundfläche 1'655 m2 und 85 m2 für auskragende Gebäudeteile. Der höchste Punkt der Gebäude liegt zwischen 446.15 m ü. M. und 455.25 m ü. M. Die Anordnung der Gebäude in der Sondernutzungszone Sagenmatt ist im Bebauungsplan festzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.